A

 

Anmeldung

Die Anmeldung der Schulanfänger findet am Anfang des Schuljahres statt. 

 

Ausflüge

In allen Klassen werden regelmäßig Ausflüge und Unterrichtsgänge durchgeführt:

In den beiden ersten Klassen findet mindestens ein Ausflug, in der 3. Klasse in der Regel zwei und in der 4. Klasse etwa drei Ausflüge im Schuljahr statt.

Kleinere Unterrichtsgänge (z.B. Besuch der Stadtbücherei oder des Heimatmuseums Geseke) lehnen sich meist an die Themen des Sachunterrichts an.

 

Ausleihen von Spielgeräten in der Pause

Jedes Kind bekommt zum Schulanfang einen Spielausweis. Gegen Vorlage dieses Ausweises kann es sich in der Pause Spielgeräte (Laufdosen, Seilchen, Gummitwist, etc.) ausleihen.

 

Arbeitsgemeinschaften

Wenn Lehrerstunden zur Verfügung stehen, können Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden. Zur Zeit gibt es die AG "Chor".

 

B

Betreuung

Wir bieten an unserer Schule zwei Möglichkeiten der Betreuung an.

Zum einen die „Offenen Ganztagsschule“  (OGS) in der die Kinder bis 16.00 Uhr betreut werden. Die Kinder erhalten eine warme Mittagsmahlzeit. Im Nachmittagsbereich finden Hausaufgabenbetreuung und Angebote zur Freizeitgestaltung statt.

Zusätzlich bieten wir die "Randstundenbetreuung an, die eine verlässliche Aufenthaltszeit für die Kinder bis 14 Uhr beinhaltet. Während der Randstundenbetreuung wird kein Mittagessen angeboten. Die Kinder erledigen in dieser Zeit auch nicht ihre Hausaufgaben. Der Träger der Randstundenbetreuung ist unser Förderverein.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Anmeldung über die Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind.

 

Beurlaubung

Aus wichtigen Gründen und auf Antrag der Eltern kann ein Schüler/ Schülerin vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Ein Kind kann bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin und bis zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres von der Schulleitung beurlaubt werden .
Unmittelbar vor und nach den Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht.

 

Bewegliche Ferientage

Es gibt pro Jahr 3-4 bewegliche Ferientage, die, soweit möglich, mit den anderen Schulen abgestimmt und der Schulkonferenz vorgelegt werden.

Diese Termine werden Ihnen zu Beginn eines Schuljahres mitgeteilt.

 

Bildung und Teilhabe

Über das Paket "Bildung und Teilhabe" können Sie einige Vergünstigungen für Ihr Kind bekommen:

  • Bezahlung von Nachhilfestunden
  • Kostenübernahme von Schulmaterial
  • Kostenübernahme bei Ausflügen und Klassenfahrten
  • Kostenübernahme bei Sportvereinen, Musikvereinen, Ferienfreizeiten...(

(http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/117200100000016356.php)

 

Antragsberechtigt sind folgende Personengruppen:

  • die Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (Hartz IV) oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag oder
  • Sozialhilfe

beziehen.

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Steinhoff steht bei Fragen und Hilfe zur Antragstellung gerne zur Verfügung.

 

Bücherflohmarkt

Einmal im Jahr, meist kurz vor den Sommerferien, findet der Bücherflohmarkt statt. Dort können die Kinder Bücher abgeben, die sie nicht mehr benötigen und sich für wenig Geld mit Lesestoff für die Ferien eindecken.

 

Bundesjugendspiele

Jedes Jahr im Sommer findet unser Sportfest statt. Bei diesem geht es weniger um Wettkampf als um Wettspiel.

Für ihre sportlichen Leistungen bekommen alle Kinder am Ende eine Urkunde.

 

C

Chor-AG

Die Chor-AG wird von Frau Kempernolte geleitet. Die Kinder treffen sich in diesem Schuljahr immer dienstags in der 6. Stunde.

Teilnehmen können alle Kinder des 2., 3. und 4. Schuljahres.