Sozialpädagogische Förderung an der Grundschule St. Marien

Dina Lütkehaus

Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase


Schulgesetz für das Land NRW (Stand 1.10.2022)

 

§1: RECHT AUF BILDUNG, ERZIEHUNG UND INDIVIDUELLEN FÖRDERUNG

 

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Diese Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

 

Mit §4 AO-GS des Landes NRW wird die rechtliche Grundlage zur „individuellen Förderung“ von Schülerinnen und Schülern durch die Grundschule geschaffen. In einem schulinternen Förderkonzept werden die Maßnahmen zur Umsetzung zusammengefasst.

 

Ein Teil des Förderkonzeptes beinhaltet die individuelle Förderung in der Schuleingangsphase. Diese wird seit dem Schuljahr 2022/23 zusätzlich von mir als sozialpädagogische Fachkraft durchgeführt. Die enge Zusammenarbeit mit den Klassenlehrerinnen im Team bildet dabei die Basis.

 

Ich heiße Dina Lütkehaus. Ich bin seit August 2015 Kindheitspädagogin und staatl. anerkannte Sozialpädagogin. Seit September 2021 bin ich Konzentrations- und Verhaltenstrainerin. Seit Beginn dieses Schuljahres 22/23 bin ich als sozialpädagogische Fachkraft an dieser Schule tätig und betreue im Rahmen des Gemeinsamen Lernens den Schwerpunkt der individuellen Förderung.

 

Individuelle Förderung an der Grundschule St. Marien

 

Ziel der individuellen Förderung ist in allen Fällen: Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der gesamten Klasse sowie der Aufbau und die Weiterentwicklung von Lernkompetenzen.

 

Nach der Beobachtungsphase der Kinder der 1. Klasse (päd. Eingangsdiagnostik in den ersten Wochen) legt das Team eine individuelle Förderung in einem Förderplan fest.

Die Förderung kann in innerer und äußerer Differenzierung stattfinden.

 

Bei der inneren Differenzierung werden die Kinder im Klassenverband durch spezielle Angebote und zusätzliche Hilfen durch die Klassenlehrerinnen und mich gefördert.

 

Bei der äußeren Differenzierung werden die Kinder in kleinen Gruppen oder einzeln, parallel zum Unterricht, von mir gefördert. Diese Förderung findet in einer motivierenden und ruhigen Atmosphäre auf sehr anschauliche Art und Weise durch den Einsatz von vielfältigen pädagogisch wertvollen Lern(spiel)-Materialien statt. Die Eltern werden durch die KlassenlehrerInnen darüber informiert.

 

Je nach individuellem Bedarf erstreckt sich die Förderung nur über einen Teil (begrenzter Zeitraum), über die gesamte Schuleingangsphase oder nur über einzelne Förderstunden.

 

Gemeinsamen mit den Kindern des Schuleingangshase beinhaltet die Förderung zu grundlegenden Fähigkeiten in den Bereichen:

 

- optische, akustische und räumliche Wahrnehmung - Fein- und Grobmotorik

- Sprachverständnis, Wortschatzerweiterung

- Phonologische Bewusstheit

- Lesen und Schreiben üben

- Zählen, Zahl & Menge, Zahlenräume

- Mathematisch-logisches Denken, rechnen lernen - Konzentration und Achtsamkeit

- Emotionale und soziale Kompetenz

Schüler der 2. Klasse haben die Möglichkeit am Konzentrationstraining teilzunehmen. Inhalt und Ziel des Trainings ist es, die Selbststeuerung von Kindern zu trainieren und somit die Aufmerksamkeit und die Selbstständigkeit zu fördern.

 

Schulgesetz für das Land NRW (Stand 1.10.2022)

 

§1 (2) Die Fähigkeit und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.